Förderprogramme

Möchten auch Sie bares Geld sparen, sprechen Sie uns einfach an!Durch jahrelange Erfahrung kennen wir das deutsche Förderdickicht wie unsere Westentasche, egal ob auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene.

Zuschüsse, Kredite & Co. – machen die Finanzierung Ihres Solardachs mit Förderprogrammen noch lukrativer

Förderprogramme im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien sind derzeit in aller Munde. Dabei sind die einmaligen Chancen, die sich daraus ergeben, tatsächlich wenigen bewusst. Das bemerken wir in unseren Beratungen sehr oft. Umso mehr freuen wir uns, wenn wir unseren Kunden dann ein angenehm überraschtes Lächeln aufs Gesicht zaubern können.

Zusammen finden wir das optimale Programm für Sie und unterstützen Sie gern bei der Beantragung und weiteren Formalien. So wird Ihre PV oder Wärmepumpe bei uns sogar noch günstiger.

Eine Auswahl wichtiger regionaler und überregionaler Förderprogramme finden Sie hier

Zu den bekanntesten Hausnummern unter den Energieförderprogrammen gehört die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: die kfW. Neben vielen anderen Maßnahmen decken die Zuschüsse den Bau von PV-Anlagen und Wärmepumpen großzügig ab.

Privatpersonen sowie Freiberufler oder Unternehmen im In- und Ausland haben Anspruch auf den Kredit, der bis zu 100% Ihrer Investitionskosten covert. Dessen Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Während einer tilgungsfreien Zeit zahlen Sie lediglich die Zinsen bei einem Satz ab 4,75%.

Möchten Sie dieses Programm mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen koppeln, so ist auch das möglich.

 

Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) als Projektförderung unterstützt Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbaren Energien dienen.

Zu den Förderberechtigten gehören z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft oder Vereine, Verbände und Stiftungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Die Zuschüsse fließen in sogenannte investive und nicht investive Maßnahmen. Also die praktische Subventionierung von Anlagen zur Erzeugung, Verbesserung und Rückgewinnung von erneuerbaren Energien sowie eine umfassende Begleitung in der Planung von Geothermieprojekten.

Mit diesem Projektförderprogramm beabsichtigt das Land Brandenburg, energiebedingte CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Zudem rückt man so dem Ziel der regionalen Energiestrategie 2040 ein bedeutendes Stück näher.

 

SolarPLUS

Das Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe richtet sich gezielt an Berliner Privatpersonen und Unternehmen, die Vorteile moderner Solaranlagen für sich nutzen wollen. Gezielt bezuschusst werden beispielsweise Stromspeicher, damit der selbst erzeugte Strom noch effektiver genutzt werden kann.

In besonderem Maße berücksichtigt das Programm auch Mieterstromprojekte, PV auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Voltaikanlagen sowie die Kombination aus Gründächern und Solaranlagen.

Ebenso subventioniert SolarPLUS Projektplanungen durch anteilige Kostenübernahme von Gutachten- und Konzepterstellung o. Ä. Die Zielgruppe umfasst hier Unternehmen, die auf diese Weise auch größere Ziele in die Tat umsetzen können.

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie kommen für eines der Förderprogramme infrage? Kontaktieren Sie uns. Gern beantworten wir Ihre Fragen und assistieren Ihnen bei der Antragstellung.

 

BAFA-Förderung für Wärmepumpen – ab 2024 gibt es bis zu 70 % vom Staat

Nach langen Diskussionen wurde am 08.09.2023 das Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das allgemein oft Heizungsgesetz genannt wird. Es muss jetzt nur noch den Bundesrat passieren und soll dann bereits zum 01.01.2024 in Kraft treten. Dabei legt das Gesetz nicht nur die Anforderungen an Heizungsanlagen fest, die ab 2024 verbaut werden, sondern es sind auch üppige Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen vorgesehen. Das ist für alle interessant, die aktuell einen Hausbau planen.

Was das neue Gebäudeenergiegesetz zu Heizungen vorschreibt

Das Heizungsgesetz besagt, dass ab dem 01.01.2024 jede neu verbaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dabei gilt diese Vorschrift allerdings zunächst nur in Neubaugebieten. Um es den betroffenen Bauherren leichter zu machen, sich für eine Wärmepumpen als besonders nachhaltige Alternative zu anderen Heizanlagen zu entscheiden, sieht das Gesetz die umfangreiche staatliche Förderung von Wärmepumpen ausdrücklich vor. Wie andere staatliche Förderungen in Sachen Klimaschutz, werden die Förderungen wahrscheinlich auch wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen.

Welche Förderungen von Wärmepumpen geplant sind

Das Gebäudeenergiegesetz benennt eindeutige Regelungen zum sozialen Ausgleich und es werden auch allgemeine Förderungen angesprochen:
  • Zunächst soll es eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 30 % der Investition für eine Wärmepumpe für alle geben.
  • Zudem ist ein Bonus von 20 % für den zeitnahen Einbau bis 2028 vorgesehen.
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro sollen für selbst genutzte Immobilien eine zusätzliche Förderung von 30 % erhalten.
  • Die Gesamtsumme aller Förderungen ist dabei allerdings auf 70 % gedeckelt.
Durch all diese Anreize kann der Einbau einer Wärmepumpe sogar günstiger werden als die Installation einer Gasheizung. Zusätzliche Ersparnisse durch geringere Heizkosten kommen dann noch hinzu. Es lohnt sich also, gerade jetzt über einen Neubau nachzudenken, um in den Genuss der aktuellen hohen Förderungen zu kommen.

Fazit: Neubau mit Wärmepumpe zahlt sich aus

Die BAFA-Förderungen durch das Heizungsgesetz können sich ab 2024 wirklich sehen lassen. Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, der sollte mit der Planung am besten jetzt beginnen. Denn dann winken für eine eingebaute Wärmepumpe bis zu 70 % staatliche Förderungen – und darüber hinaus langfristig angenehm niedrige Energiekosten.

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